Wohnanlagen
Enge Abstimmung mit den Hausverwaltungen, Hausmeistern, Bauleitern oder Architekten um die Beeinträchtigungen für die Bewohner bei der Durchführung der Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen so gering wie möglich zu halten sind ebenso selbstverständlich wie die Vereinbarung von Terminen mit den Mietern oder Eigentümern vor Ort, falls die einzelnen Einheiten betreten werden müssen.